Gib der Natur Recht

„Rechte der Natur“ – Das Volksbegehren hat das Ziel, das Konzept #RechtederNaturin den Art.101 der Bayerischen Verfassung zu verankern. Für den Grundstein einer neuen Beziehung zur Natur wird die natürliche Um­ und Mitwelt als Träger von Rechten anerkannt, angelehnt an die bereits etablierten juristischen Personen wie z.B. Unternehmen, Vereine etc..

Diese Rechte sind von allen zu achten und sind unmittelbar einklagbar. Damit wird die grundlegende Bedeutung der natürlichen Um­ – und Mitwelt für alles Leben einschließlich des Menschen rechtlich anerkannt und festgeschrieben. Einen Artikel zur rechtlichen und insbesondere auch verfassungsrechtlichen Einordnung unseres Volksbegehrens finden Sie hier im Verfassungsblog.

Mit dem Volksbegehren können die Anstrengungen der Umweltbewegung unter dem Schirm der Rechte der Natur gebündelt werden, denn die Grundlage der Bemühungen liegt im Erhalt der Biodiversität und der Ökosysteme. Deren Bedeutung soll auch in der obersten Ordnung, den Grundrechten, widergespiegelt werden. Ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen im Rahmen der Naturverträglichkeit kann damit gefunden und durchgesetzt werden.

Ein kultureller, politischer und wirtschaftlicher Wandel ist auf dieser Grundlage möglich.